Vaduz

Neues Verwaltungsstrafgesetz: Liechtenstein modernisiert Rechtsordnung!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 15. April 2025 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Die Schaffung eines eigenen Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) wurde verabschiedet, um das veraltete Verfahren in der allgemeinen Landesverwaltung zu reformieren. Die bisherigen Regelungen stammten aus dem Jahr 1922 und sind längst nicht mehr zeitgemäß – sie sind schwer verständlich und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen.

Der Landtag hat bereits am 6. Dezember 2024 in erster Lesung über die Gesetzesvorlagen beraten, wobei diese auf große Zustimmung stießen. Die jetzt vorliegende Stellungnahme behandelt zahlreiche Fragen, die während der ersten Lesung aufkamen, wie etwa die Bezeichnung des Gesetzes, Fragen zu Rechtsmitteln im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren und wichtige Aspekte wie Akteneinsicht sowie Festnahme- und Beschlagnahmerechte. Die Reform soll Klarheit und Effizienz ins Verwaltungsstrafverfahren bringen und die Bürgerrechte stärken.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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