Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 26. November 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen: Sie genehmigte die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2025. Das Kostenziel, das den finanziellen Rahmen für alle Leistungserbringer festlegt, beträgt für das kommende Jahr +2,0%.
Besonders bemerkenswert ist, dass keine abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass alle Bereiche der Gesundheitsversorgung in Liechtenstein ähnliche Vorgaben erhalten, um eine ausgewogene finanzielle Planung zu gewährleisten.