Vaduz

Regierung Liechtenstein genehmigt wichtige Finanzreform für 2025!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 3. Juni 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Banken-, Vermögensverwaltungs- und Wertpapierfirmengesetzes sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes genehmigt. Diese Anpassungen sind notwendig, um die Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2024 umzusetzen, die die regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken sowie Aufsichtsbehörden in Europa aktualisiert.

Die neuen Bestimmungen, die auch die wichtigen Anforderungen für die Governance nationaler Aufsichtsbehörden betreffen, sind Teil der umfassenden Basel III-Reform, die die internationale Bankenaufsicht in europäisches Recht integriert. Der Vernehmlassungsbericht kann über die Regierungskanzlei oder die offizielle Webseite www.rk.llv.li eingesehen werden. Interessierte haben bis zum 2. September 2025 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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