Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024 eine wichtige Stellungnahme zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet. Diese Entscheidung folgt auf die erste Lesung im Landtag im Oktober 2024, die ohne Widerspruch verlief. Die Regierung beantwortete dabei alle bei der Debatte aufgeworfenen Fragen, die nicht bereits von zuständigen Mitgliedern geklärt wurden.
Die neuen Gesetzesvorlagen sollen auch EWR-rechtliche Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe umsetzen. Wesentliche Änderungen betreffen die Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Insbesondere wird die Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft an die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Strafverfahren ausgeweitet, die Personen betreffen, die von der FMA überwacht werden oder in führenden Positionen bei Finanzintermediären tätig sind.