Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 24. Juni 2025, eine grundlegende Reform des Sachwalterrechts beschlossen. Angesichts der seit dem 1. Januar 2011 bestehenden Regelungen, die den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen, wurde eine Anpassung an die Gegebenheiten für dringend notwendig erachtet. Dieser Schritt erfolgt unmittelbar nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 18. Dezember 2023.
Eine eingehende juristische Prüfung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es im bestehenden Sachwalterrecht erhebliches Verbesserungspotential gibt. Die neuen Vorschläge zielen darauf ab, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu optimieren und so eine bessere Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten.