Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 1. Juli 2025, einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte beschlossen. In ihrer Sitzung verabschiedete sie den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Konsumentengewährleistungsgesetzes (KonsGG) sowie die Anpassung weiterer Gesetze. Dieses neue Gesetz soll die EU-Richtlinien 2019/770 und 2019/771 umsetzen, die darauf abzielen, die Gewährleistungsrechte von Konsumenten im On- und Offline-Handel zu harmonisieren.
Mit dieser Reform wird ein umfassender Schutz für Käufer von Waren, digitalen Inhalten und Dienstleistungen geschaffen. Die neuen Regelungen sind darauf ausgelegt, sowohl die digitalen als auch die physischen Märkte zu stärken, und sollen sicherstellen, dass Verbraucher in Liechtenstein von einheitlichen und klaren Gewährleistungsbedingungen profitieren. Ergänzend zum KonsGG werden auch Anpassungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vorgenommen, um die Neuerungen zu integrieren.