Vaduz

Regierung Liechtensteins genehmigt wichtige Gesetzesänderung!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 6. Mai 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) genehmigt. Diese Anpassungen sind notwendig, um die EU-Richtlinie 2024/1174 umzusetzen, die wichtige Änderungen an der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 betrifft. Im Fokus stehen dabei die Mindestanforderungen an Eigenmittel und bestimmte Verbindlichkeiten, bekannt als das „Daisy-Chain-Act“.

Aktuell gibt es im Fürstentum keinen Fall eines „zwischengeschalteten Unternehmens“ in einer Abwicklungsgruppe, und das Abzugsregime findet aufgrund des Mangels an G-SRIs in Liechtenstein momentan keine Anwendung. Interessierte können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li einsehen. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 1. August 2025.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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