Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 6. Mai 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) genehmigt. Diese Anpassungen sind notwendig, um die EU-Richtlinie 2024/1174 umzusetzen, die wichtige Änderungen an der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 betrifft. Im Fokus stehen dabei die Mindestanforderungen an Eigenmittel und bestimmte Verbindlichkeiten, bekannt als das „Daisy-Chain-Act“.
Aktuell gibt es im Fürstentum keinen Fall eines „zwischengeschalteten Unternehmens“ in einer Abwicklungsgruppe, und das Abzugsregime findet aufgrund des Mangels an G-SRIs in Liechtenstein momentan keine Anwendung. Interessierte können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li einsehen. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 1. August 2025.