Vaduz

Regierung Liechtensteins senkt Taxpunktwert für ärztliche Leistungen!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 28. Januar 2025 in einer richtungsweisenden Sitzung eine Änderung der Krankenversicherungsverordnung beschlossen. Der Taxpunktwert für ärztliche Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird rückblickend ab dem 1. Januar 2025 auf 86 Rappen festgelegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verlässlichkeit und Sicherheit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.

Zwar konnten sich die Tarifpartner nicht auf eine einheitliche Lösung einigen, doch der Entscheid der Regierung soll eine faire Ausstattung der Gesundheitseinrichtungen und eine klare Kostenstruktur fördern. Dafür wird auch zu den Ursachen von Kostenunterschieden Stellung genommen und mögliche Lösungsansätze eruiert.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein