Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 15. April 2025, eine wichtige Entscheidung getroffen: Sie verabschiedete eine Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Diese Gesetzesänderung ist notwendig, um die EU-Verordnung 2019/1020 zur Marktüberwachung und Produktkonformität umzusetzen.
Diese Verordnung stellt sicher, dass alle Produkte, die im EWR verkauft werden, den notwendigen Vorschriften entsprechen und keine Risiken für öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen. Sie stärkt die Marktüberwachungsbehörden und fördert die Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden und den Zollämtern. Ziel ist es, den freien Verkehr von sicheren und konformen Produkten innerhalb des EWR zu gewährleisten, was letztlich den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz verbessert.