Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 die Stellungnahme zur Totalrevision des Archivgesetzes (ArchivG) genehmigt. Diese Entscheidung folgt auf die erste Lesung des Gesetzes im Landtag am 3. Oktober 2024, bei der das Eintreten auf die Gesetzesvorlage einstimmig beschlossen wurde.
Der Landtag plant, die Stellungnahme im Dezember 2024 in einer zweiten und abschließenden Lesung zu behandeln. Damit steht der Weg für wichtige Änderungen im Archivwesen des Landes offen.