Vaduz

Regierung von Liechtenstein reformiert Gesetze für Investmentfonds!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 18. März 2025 Änderungen des Gesetzes über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Gesetzes über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) beschlossen. Diese Anpassungen sind notwendig, um die EU-Richtlinie 2024/927 („AIFMD II“) und die Verordnung 2023/606 („ELTIF II“) umzusetzen und die bestehenden Regelungen zu harmonisieren.

Mit den neuen Gesetzen wird ein effektives Liquiditätsmanagement eingeführt, indem eine Liste von mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumenten vorgeschrieben wird. Außerdem werden die bisher fragmentierten Vorschriften zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds vereinheitlicht. Ziel der Änderungen ist es, die Attraktivität von Investitionen in europäische langfristige Investmentfonds zu steigern und insbesondere Kleinanleger anzusprechen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, nachhaltige Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten zu fördern und Investitionen in der Realwirtschaft zu unterstützen. Die öffentliche Vernehmlassung zu dem Bericht endet am 6. Mai 2025.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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