Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 26. November 2024 entscheidende Anpassungen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie bei den Ergänzungsleistungen beschlossen. Diese Änderungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, berücksichtigen die Lohn- und Preisentwicklung. So steigen die Renten um 2,9 Prozent, was die Einkommensgrenzen für die Ergänzungsleistungen anhebt: Alleinstehende können nun bis zu 21’096 Franken verdienen, Ehepaare bis zu 31’680 Franken und Waisen bis zu 10’560 Franken.
Zusätzlich wurde auch die Blindenbeihilfe sowie das Betreuungs- und Pflegegeld angepasst. Ab Januar erhalten Empfänger zwischen elf und 189 Franken pro Tag, abhängig von der Leistungskategorie. Diese Maßnahmen werden zur Hälfte von Land und Gemeinden finanziert, und die Mehrheit der Gemeinden hat den geplanten Anpassungen zugestimmt.