Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am 12. November 2024 beschlossen, die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zum 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung folgt der Rückkehr zum Mischindex, der Lohn- und Preisentwicklung berücksichtigt, und der Anpassung dieses Index auf das Niveau der Schweiz.
Durch diese Maßnahmen erhöht sich der Rentenindex von 222,7 Punkten auf 229,1 Punkte. Die Minimalrente steigt somit von 1.190 Franken auf 1.224,50 Franken, wird jedoch auf 1.225 Franken gerundet. Die Maximalrente beträgt künftig 2.450 Franken.