Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat auf ihrer Sitzung am Dienstag, dem 19. August 2025, eine bedeutende Änderung in der Verordnung zur fachlichen Eignung im Gastgewerbe beschlossen. Künftig werden die Ausbildungsnachweise aus der Schweiz den Abschlüssen der EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt, was eine wesentliche Erleichterung für Fachkräfte aus diesen Ländern darstellt.
Zusätzlich ermöglicht die neue Regelung, dass Personen, die bereits eine Ausbildung in den Prüfungsfächern Rechtskunde oder Lebensmittelbereich erfolgreich abgeschlossen haben, von der Prüfung in dem entsprechenden Fach befreit werden. Zudem wird die Bestimmung zur Wiederholung der Prüfungen überarbeitet. Diese Maßnahmen sollen die Anforderungen im Gastgewerbe modernisieren und die Integration von Fachkräften aus der Schweiz und EWR-Ländern fördern.