Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat kürzlich die Durchführungsverordnungen zur umfassenden Überarbeitung des Kommunikationsgesetzes (KomG) verabschiedet. Diese Totalrevision ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1972, die den europäischen Kodex für elektronische Kommunikation festlegt. Die neuen Regelungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft, parallel zum EWR-Übernahmebeschluss Nr. 275/2021.
Besonders auffällig sind die umfangreichen Änderungen im Bereich der Nummerierungsressourcen und Funkfrequenzen, was zur Aufhebung der bisherigen Verordnung über Identifikationsmittel und Frequenzen führt. Die neuen Themenbereiche werden nun in vier eigenständigen Verordnungen behandelt, darunter die Verordnung über Liechtensteinische Kommunikationsparameter, die über Funkfrequenzen, die zugehörige über Nummerierungsressourcen sowie die Verordnung über „.li“-Domainnamen. Damit wird Liechtenstein auf die aktuellen Anforderungen der elektronischen Kommunikation optimal vorbereitet.