Eine neue wissenschaftliche Publikation beleuchtet die Frage, ob der Ökozid als rechtliches Instrument zur Bestrafung schwerster Verbrechen gegen die Meere dienen kann. Die Analyse, die von Dr. Johannes Müller von OceanCare mitverfasst wurde und im „International Journal of Marine and Coastal Law“ veröffentlicht wurde, thematisiert insbesondere die verheerenden Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei. Diese Methode ruiniert nicht nur Meereslebensräume, sondern ist auch für 26 % des globalen Fischfangs verantwortlich und verursacht langfristige Schäden, die eine Regeneration der Ökosysteme unmöglich machen.
Zahlreiche Länder, darunter Belgien und Frankreich, haben bereits Ökozid in ihre nationale Gesetzgebung integriert, was auf ein wachsendes Bewusstsein für den Schutz der Umwelt hinweist. OceanCare fordert die Anerkennung von Ökozid als fünftes Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, um eine stärkere rechtliche Handhabe für den Schutz der Ozeane zu schaffen. Dies könnte entscheidend für zukünftige Maßnahmen gegen Umweltverbrechen sein und unterstreicht die Dringlichkeit rechtlicher Reformen im marinen Bereich.