Zürich

Bundesgericht kippt Zürcher Urteil: Verfahren um Vincenz geht weiter!

Im skandalösen Fall um Pierin Vincenz und sechs weitere Angeklagte gab es eine dramatische Wende: Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich, das im Jahr 2020 Freiheits- und Geldstrafen wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verhängte, hat das Zürcher Obergericht im Februar 2024 das Urteil überraschend aufgehoben und das Verfahren zur Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Grund dafür war die Kritik an der umfassenden Anklageschrift sowie an der unzureichenden Übersetzung für einen französischsprachigen Beschuldigten.

Am 17. Februar 2025 hat das Bundesgericht die Entscheidung des Zürcher Obergerichts jetzt jedoch komplett zurückgenommen und bestätigt die Auffassung der Staatsanwaltschaft. In seinem Urteil begründete das Bundesgericht, dass die Schwere und Komplexität der vorgeworfenen Straftaten eine detaillierte Anklageschrift erforderte. Das Bundesgericht wies auch die Beschwerde bezüglich der Übersetzung zurück, sodass das Verfahren nun erneut beim Obergericht fortgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft äußert sich nicht weiter zu dem Fall und steht nicht für Interviews zur Verfügung.

Quelle
Kanton Zürich

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