Zürich

Bundesrat stellt Weichen: Mietrechtsänderungen im Fokus der Öffentlichkeit

Wirtschaftsminister Guy Parmelin wird am Dienstag, den 15. Oktober 2024, den Medien die Position des Bundesrats zu zwei bevorstehenden Mietrechtsanpassungen vorstellen, die am 24. November zur Abstimmung kommen. Der Bundesrat und das Parlament sprechen sich für ein Ja aus, während sich zahlreiche Gegner mit teils falschen Informationen zu Wort melden.

Besonders im Fokus steht die Klarstellung zur Eigenbedarfskündigung. Kritiker äußern Bedenken, dass private Käufer und Erben Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Der SVIT Schweiz entgegnet, dass Eigenbedarfskündigungen unter den neuen Regelungen weiterhin rechtswidrig bleiben können, und betont die Notwendigkeit, Mietverhältnisse flexibler zu gestalten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Untermieten auch künftig möglich sind, jedoch Kontrolle benötigen, um Missbrauch zu verhindern. Die geplanten Änderungen sollen sicherstellen, dass Vermieter nicht länger unter Druck stehen, ihre Eigentümerwohnungen für Untermietzwecke freizugeben.

Die anstehenden Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse zu verbessern und gleichzeitig den Mieterschutz aufrechtzuerhalten. Die Diskussion und die bevorstehende Abstimmung haben bereits jetzt für große Spannungen zwischen Mietern und Vermietern gesorgt.

Ort des Geschehens

Quelle
SVIT Schweiz

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