Der Regierungsrat hat einen mutigen Schritt in Richtung Denkmalschutz beschlossen! Eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffnet die Tür zu vereinfachten Verfahren für den Erhalt historischer Gebäude. Kleinere bauliche Änderungen sind nun ohne langen Genehmigungsprozess möglich, und energetische Sanierungen denkmalgeschützter Objekte werden gesetzlich unterstützt. Damit will der Regierungsrat den Schutz des kulturellen Erbes stärken und gleichzeitig den Druck der Innenentwicklung und der energetischen Anforderungen berücksichtigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten erhalten verbesserte Rechte! Künftig sollen sie aktiv über die Aufnahme ihrer Gebäude in inventare informiert werden, und die Unterschutzstellung erfolgt primär durch verwaltungsrechtliche Verträge. Auch die einheitliche Führung kommunaler Inventare durch den Kanton sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit. Die Änderungen zielen darauf ab, die Prozesse schneller und einfacher zu gestalten, während weiterhin der wertvolle Charakter der Dörfer und Städte bewahrt bleibt. Das ist ein entscheidender Schritt für den Schutz unseres kulturellen Erbes!