Die Vertragsparteien des Landesmantelvertrags für das Schweizerische Bauhauptgewerbe haben eine Lohnerhöhung von 1.4 Prozent für 2025 vereinbart. Diese Erhöhung ist Teil eines Sanierungspakets, das auf die Herausforderung des demografischen Wandels reagiert. Da die Babyboom-Generation in den Ruhestand geht, sind Anpassungen notwendig, um die Rentensicherheit zu gewährleisten. Die Arbeitgeber erhöhen ihre Beiträge zum Flexiblen Altersrücktritt um zusätzliche 0.5 Prozent auf insgesamt 6 Prozent, während die Arbeitnehmerseite dazu 2.25 Prozent beiträgt.
Am 5. November einigten sich der Schweizerische Baumeisterverband SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna auf das Verhandlungsergebnis, das am 8., 9. und 23. November von den jeweiligen Delegierten genehmigt wurde. Zu den weiteren Änderungen gehört die Streichung der Beiträge an den Ersatz der BVG-Altersgutschriften, dass eine volle Rente künftig nach 20 anstatt 15 Beitragsjahren gewährt wird, sowie eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Gesamtarbeitsvertrag von 5 auf 10 Jahre. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Flexible Altersrücktritt zukunftssicher bleibt.