Der Nationalrat hat entschieden, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen, was durch die Gesetzesänderung 24.096 formalisiert wird. Dies wird von einer breiten Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden unterstützt, die die Sozialpartnerschaft gestärkt sieht. Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, warnt jedoch vor einer möglichen Zersplitterung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), wenn kantonale Eingriffe fortgesetzt werden.
Der Präsident von GastroSuisse, Beat Imhof, betont, dass der GAV im Gastgewerbe allen Arbeitnehmenden, selbst den Unausgebildeten, bessere Löhne garantiert als die Kantone Genf und Neuenburg. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner bestätigt die verfassungsrechtliche Grundlage dieser Regelung und betont, dass die Kantone weiterhin Mindestlöhne erlassen können, wo GAV dies nicht vorsehen.
Die Gesetzesvorlage könnte weitreichende Folgen haben, da eine demokratische Legitimation durch die Stimmbevölkerung angestrebt wird, nachdem bereits ein Referendum von der Gegenseite angekündigt wurde. Der Vorrang der GAV soll sicherstellen, dass Prinzipien wie „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ nicht untergraben werden.