Ab dem 1. Juni 2025 tritt das revidierte Hundegesetz im Kanton Zürich in Kraft, nachdem ein Urteil des Bundesgerichts alle eingereichten Beschwerden abgewiesen hat. Die neuen Regelungen sehen für alle Hundebesitzer verpflichtende Ausbildungskurse vor, um die Qualität der Hundeausbildung zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
Neulinge und Wiedereinsteiger müssen einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren, der in Grundlagen zu Verantwortung und artgerechter Haltung schult, während alle Hundebesitzer einen neuen sechs-stündigen Praxiskurs durchlaufen müssen, unabhängig von der Rasse oder Größe des Hundes. Dies soll sicherstellen, dass Hundehalter ihre Tiere besser erziehen und auch in herausfordernden Situationen sicher führen können.
Zusätzlich müssen Hundetrainer eine praktische und theoretische Prüfung ablegen, um die Qualität der Kurse zu garantieren. Diese Maßnahmen sollen ein respektvolles Miteinander zwischen Mensch und Hund fördern und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung stärken.