Das Zürcher Obergericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen drei Personen wegen Bankgeheimnisverletzungen und wirtschaftlichem Nachrichtendienst einzustellen. Diese Entscheidung, die am 12. Dezember 2024 erlassen wurde, hat die Zürcher Staatsanwaltschaft überrascht. Sie prüft nun, ob der Fall vor das Bundesgericht weitergezogen wird, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung ausgewertet wurde.
Das Obergericht konzentrierte sich nur auf formelle Aspekte des Verfahrens und ließ wichtige rechtliche Fragen, die zuvor im Bezirksgericht behandelt wurden, unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft bedauert dies, da die Vorwürfe gegen die Beschuldigten nicht inhaltlich geprüft wurden. Obwohl es bereits Beschwerden über die mögliche Befangenheit des ursprünglichen Verfahrensleiters gab, wies das Bundesgericht diese zurück. Da der Fall noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, sind keine weiteren Details zur Verfügung.