Zürich

Opferhilfe-Reform: Mehr Schutz für Gewaltopfer in Zürich gefordert!

Die geplante Revision des Opferhilfegesetzes zielt darauf ab, die medizinische und rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer entscheidend zu verbessern. Der Regierungsrat hat dem Bund signalisiert, dass er diesen Schritt befürwortet, um sicherzustellen, dass Betroffene Zugang zu spezialisierten, hochwertigen Leistungen erhalten. Doch während das Gesetz in diesem Bereich voranschreitet, bleibt ein zentrales Problem ungelöst: Es gibt keine Verpflichtung für die Kantone, ausreichend Plätze in Schutz- und Notunterkünften bereitzustellen, was zu regionalen Ungleichheiten führt.

Zwar haben einige Kantone in den letzten Jahren ihr Angebot an Schutzunterkünften erweitert, doch ein aktueller Forschungsbericht zeigt, dass die bestehende Kapazität den hohen Bedarf nur unzureichend deckt. Besonders besorgniserregend ist, dass in Zürich 40 Prozent der Plätze von Frauen aus anderen Kantonen belegt sind, was die Lage für Zürcherinnen erschwert und zusätzliche Kosten für die Stadt verursacht. Der Regierungsrat fordert daher, dass Kantone ohne eigene Angebote Vereinbarungen mit Standortkantonen treffen und sich an den Kosten beteiligen. Die Vorlage zur Teilrevision könnte nach 15 Jahren der erste Schritt zur dringend benötigten Verbesserung der Opferhilfe sein.

Quelle
Kanton Zürich