Eine neue Studie zur Adoptionspraxis in den Kantonen Zürich und Thurgau hat gravierende Mängel aufgedeckt, die zwischen 1973 und 2002 bei der Adoption indischer Kinder vorherrschten. Die Untersuchung zeigt, dass die Behörden häufig gesetzliche Vorschriften missachteten und zentrale Dokumente nicht einforderten. Ein erheblicher Kritikpunkt ist, dass Adoptionen genehmigt wurden, ohne die notwendige Verzichtserklärung der leiblichen Eltern vorzuliegen. Insgesamt wurden 48 Adoptionsfälle analysiert, die einen systematischen Mangel in der Praxis aufdecken.
Insgesamt ermöglichen diese Defizite eine alarmierende Einsicht in die damalige Handhabung internationaler Adoptionen, die nicht nur im Kanton Zürich, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz relevant sein könnten. Von 1979 bis 2002 haben Schweizer Eltern insgesamt 2.278 Kinder aus Indien adoptiert. Der Bericht stellt zudem fest, dass die vorhandenen Aufsichtsmängel im Bereich internationaler Adoptionen landesweit bekannt sind und seitdem Verbesserungen eingeleitet wurden, insbesondere durch das Haager Übereinkommen von 2003, das eine einheitliche Regulierung von Adoptionen sicherstellt. Die zuständigen politischen Gremien planen nun, die Ergebnisse der Studie zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.