Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat einen wegweisenden Schritt für Menschen mit Behinderungen unternommen: Sie plant, den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss aus der Bundesverfassung zu streichen. Diese Entscheidung folgt der Behindertensession vom 24. März 2023, die gefordert hat, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen werden darf. Derzeit betrifft dies in der Schweiz rund 16.000 Menschen, die aufgrund von geistiger Behinderung oder Erkrankung nicht abstimmen dürfen.
Die SPK-N orientiert sich damit nicht nur an einem Postulatsbericht des Bundesrates, der Handlungsbedarf anerkannt hat, sondern folgt auch den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden, die bereits das Stimmrecht auf Kantonsebene gewähren. Nationalrat Marc Jost bezeichnete die bestehende Regelung als diskriminierend und widersprüchlich zum Gleichheitsgrundsatz. Pro Infirmis begrüßt diesen Schritt und betont die Bedeutung dieser Verfassungsänderung als Signal, dass die Politik die Belange von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt und deren politische Rechte anerkennt.