Zürich

Streit um Abdeckungen: Verwaltungsgericht gibt Stadt Zürich recht!

Die Stadt Zürich hat grünes Licht für den umstrittenen Bauantrag gegeben, der die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» abdecken soll. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die baulichen Maßnahmen keine Gefährdung der denkmalgeschützten Objekte darstellen und die Abdeckungen somit rechtmäßig sind. Die Streitpunkte beziehen sich auf die 0,295 m² große Sandsteinplatte am Niederdorfstrasse 29 sowie die 0,48 m² große Abdeckung mit Japan- oder synthetischem Papier am Neumarkt 13.

Obwohl eine Kammerminderheit Bedenken hinsichtlich der Abdeckungen äußerte und weitere Abklärungen forderte, wurde die Beschwerde gegen den Bauantrag insgesamt abgelehnt. Die Stadt Zürich wird nun die geplanten Maßnahmen weiterverfolgen. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Quelle
Kanton Zürich