Am 1. Februar 2020 trat das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) in Kraft, welches einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung für sieben Gesundheitsberufe in der Schweiz festlegt. Bis spätestens 1. Februar 2025 müssen auch Personen, die bislang keine Berufsausübungsbewilligung benötigt haben, eine solche erhalten.
Im Kanton Zürich gibt es jedoch kurz vor Ablauf dieser Übergangsfrist weiterhin Unklarheiten und Kritik an der Umsetzung, insbesondere von Spitex-Organisationen. Um die Situation zu klären, hat die Gesundheitsdirektorin ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die kantonale Umsetzung des Gesetzes prüft. Die Gesundheitsdirektion wird Anfang März 2025 über das weitere Vorgehen informieren, während angestellte Fachkräfte ohne Leitungsfunktion bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin ohne Berufsbewilligung arbeiten können.