Die Teilrevision des kantonalen Richtplans bringt bedeutende Änderungen mit sich: Im Kapitel „Ver- und Entsorgung“ wird der Standort für ein geologisches Tiefenlager vermerkt, während das Kapitel „Landschaft“ um Maßnahmen zum Erhalt der nächtlichen Dunkelheit und zum Hochwasserschutz ergänzt wird. Zudem stehen 20 neue Deponiestandorte und drei Erweiterungen bestehender Deponien zur Eintragung an, während zwei alte Standorte gestrichen werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zukünftige Entsorgungssicherheit und die abschließend erforderliche Genehmigung von neuen Deponien.
Die Öffentlichkeit hat vom 6. Dezember 2024 bis zum 14. März 2025 die Möglichkeit, sich zu den Anpassungen des Richtplans schriftlich zu äußern. Parallel dazu wird eine Revision des Planungs- und Baugesetzes zum Thema „Raumentwicklung und Nacht“ diskutiert, die eng mit der Richtplan-Änderung verknüpft ist. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörungen werden in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst, bevor der überarbeitete Richtplan dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt wird. Diese umfassenden Änderungen sollen nicht nur die Anzahl aktiver Deponien steuern, sondern auch den Transportverkehr im Kanton verringern.