Die Zürcher Kantonsregierung nimmt die Überarbeitung des Polizeigesetzes wieder auf! Eine konkrete Vorlage, die sich an den Entscheidungen des Bundesgerichts orientiert, wurde verabschiedet und wird nun im Kantonsrat beraten. Die wichtigsten Änderungen umfassen unter anderem den Verzicht auf eine spezielle Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung sowie die Beschränkung der Überwachung im Straßenverkehr auf polizeiliche Zwecke.
Zusätzlich werden die Bedingungen für den Einsatz intelligenter Analysesysteme im virtuellen Raum präzisiert, und es gibt neue Regelungen für die Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb des Kantons. Sicherheitsdirektor Mario Fehr betont, dass diese Anpassungen entscheidend sind, um die Polizei mit den nötigen Mitteln zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten auszustatten. Die Vorlage verspricht, die rechtlichen Grundlagen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung zu festigen!