Im Kanton Zürich sind derzeit etwa 400 Menschen mit umfassender Beistandschaft von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen. Eine neue Initiativen aus der Stadt Zürich will das ändern und fordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen können. Diese Maßnahme soll die gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern, wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.
Der Kantonsrat hat die Initiative zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen, der grundsätzlich hinter dem Anliegen steht. Dennoch lehnt er die Initiative in ihrer aktuellen Form ab, um einen Flickenteppich aus unterschiedlichen kommunalen Regelungen zu vermeiden. Stattdessen schlägt der Regierungsrat eine kantonsweite Lösung vor, die dem Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Beistandschaft auf beiden Ebenen – Kantons- und Gemeindeebene – ein Ende setzen will. Geplant sind auch neue gesetzliche Grundlagen, um die Teilhabe am politischen Leben besser zu garantieren. Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte wurde bereits formuliert.