Eine spannende Reform steht vor der Tür: Die „Allgemeinbildung 2030“ (AU 2030) soll die berufliche Grundbildung im Kanton Zürich völlig neu gestalten! Ab April 2025 werden die neuen Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in Kraft treten, die das Ziel verfolgen, den allgemeinbildenden Unterricht stärker mit der beruflichen Ausbildung zu verknüpfen. Die Lernenden können sich auf ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren freuen, bei dem die Note aus Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und einer schriftlichen Schlussprüfung ermittelt wird.
Ein entscheidender Beschluss des Bildungsrats vom 12. Mai 2025 sorgt für Aufsehen: Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt! Dies wurde aufgrund einer breiten Konsultation unter Lehrpersonen und Fachverbänden entschieden. Der Fokus liegt auf einem hochwertigen schriftlichen Test, da dies die besten Ergebnisse für das Prüfungsniveau der Allgemeinbildung verspricht. Eine mündliche Prüfung wäre zu aufwendig und könnte den Unterrichtsablauf stören. Die Änderungen treten 2026/27 in Kraft und versprechen eine zukunftsorientierte Ausbildung im Kanton Zürich!