Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat für das Jahr 2025 eine Kantonsbeitragsquote von 92 Prozent des Bundesbeitrags festgelegt, was insgesamt 582,4 Millionen Franken ausmacht. Dazu kommen zusätzliche Mittel in Höhe von 93,7 Millionen Franken für die Prämienverbilligung für vorläufig Aufgenommene und ukrainische Flüchtlinge. Damit stehen für die Prämienverbilligung im Jahr 2025 über 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon ein großer Teil für die individuelle Prämienverbilligung (748 Millionen Franken) verwendet wird.
Zudem wurde der Eigenanteil für das Jahr 2024 rückwirkend gesenkt; für Verheiratete von 8,3 auf 7,0 Prozent und für Einzelpersonen von 6,6 auf 5,6 Prozent. Dies bedeutet eine finanzielle Entlastung für Betroffene. Für 2025 gelten neue Einkommensobergrenzen, die festlegen, dass Familien mit bestimmten Einkommensgrenzen nur einen Teil der Prämien bezahlen müssen. Der Regierungsrat evaluiert derzeit, wie die Unterstützung gezielt an bedürftige Haushalte ausgegeben werden kann, und bereitet sich auf bevorstehende Anpassungen auf Bundesebene vor, die voraussichtlich 2026 in Kraft treten werden.