Zürich

Zürichs Nachtruhe: Flughafenpolitik zwischen Lärmschutz und Wirtschaft!

Eine neue Volksinitiative fordert eine strikte Nachtruhe von sieben Stunden am Flughafen Zürich, konkret zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Der Kanton soll diese Regelung durchsetzen, doch die geltende Gesetzgebung über die Luftfahrt liegt in der Kompetenz des Bundes und lässt kaum Spielraum für solche Änderungen. Die Initiative könnte somit rechtliche Unsicherheiten schaffen, ohne dass sich am aktuellen Betrieb tatsächlich etwas verändert.

Obwohl der Regierungsrat das Anliegen der Lärmminderung anerkennt, verfolgt er aktiv das Ziel, die Flüge nach 23:00 Uhr zu reduzieren. Dies umfasst operative Maßnahmen und technologische Entwicklungen, um den Fluglärm zu verringern. Der Flughafen spielt dabei eine zentrale Rolle für den wirtschaftlichen Wohlstand des Kantons, da er als einziger interkontinentaler Drehkreuz der Schweiz fungiert. Eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und den Anforderungen der Wirtschaft ist unerlässlich, um den Flughafen Zürich attraktiv zu halten und die Zugänglichkeit zur Welt zu gewährleisten.

Quelle
Kanton Zürich