Im Kanton Zürich wird der Baulinienbereich überarbeitet, um Klarheit in der Nutzung von Verkehrsflächen zu schaffen. Geplant sind rund ein Dutzend Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), die insbesondere die Regelungen für vorspringende Gebäudeteile wie Balkone und Erker im Baulinienbereich betreffen. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh betont, dass Einschränkungen nur so weit vorgenommen werden sollen, wie sie für die Sicherung des Landes und die ortsbauliche Gestaltung notwendig sind. Zudem sollen künftig auch leicht entfernbare Kleinbauten wie Velounterstände oder Solarpanels im Straßenabstandsbereich genehmigt werden können.
Die Vernehmlassung verlief positiv, mit einer Mehrheit der etwa 70 Teilnehmer, die die Anpassungen unterstützten. Die Vorschläge wurden nach Prüfung überarbeitet und gehen nun zur Beratung an den Kantonsrat sowie an die zuständige Kommission. Die Änderungen sollen dazu beitragen, bürokratische Hürden zu verringern und damit planungsrechtliche Prozesse zu beschleunigen.