Im September 2015 wurde der Bau des neuen Justiz- und Polizeizentrums (PJZ) in Zürich genehmigt, wobei festgelegt wurde, dass die Planungsgrundlagen bis zur Eröffnung unverändert bleiben. Nach der Eröffnung des Gefängnisses Zürich West wurde jedoch schnell klar, dass die Personalplanung auf falschen Annahmen beruhte. Der ursprünglich angenommene Faktor für den Personalbedarf im 24-Stunden-Betrieb war zu niedrig. Statt des angenommenen Faktors 3 für den Personalbedarf muss laut den Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ein 24-Stunden-3-Schichtbetrieb tatsächlich mit dem Fünffachen an Personal ausgestattet werden.
Um diesen Fehler zu korrigieren, genehmigte der Regierungsrat im Jahr 2023 die Schaffung von 82,5 zusätzlichen Stellen. Die GPK-Subkommission lobt die aktualisierte Personalplanung und hebt hervor, dass die Mitarbeitenden im GZW unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten. Dies sichert, dass das PJZ die in der Volksabstimmung gegebenen Versprechen einhält.