Im Zürcher See hat sich ein alarmierendes Problem breitgemacht: Die invasive Quaggamuschel wurde entdeckt! Dieses gefährliche Schalentier bedroht heimische Arten und kann Trinkwasserversorgungen verstopfen. Der Kanton Zürich reagiert prompt mit strengen Maßnahmen: Ab dem 1. April 2025 gilt eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe, die in verschiedene Gewässer wechseln. Diese Vorschriften, die bereits in mehreren anderen Kantonen umgesetzt wurden, sollen die Verbreitung invasiver Arten eindämmen.
Schiffseigentümer müssen künftig jede Verlegung ihres Bootes über eine digitale Plattform anmelden, und eine autorisierte Reinigungsstelle muss das Schiff gründlich reinigen. Erst danach wird eine Einwasserungsfreigabe erteilt! Zudem sind ab April 2025 im Kanton Zürich alle Schiffe verpflichtet, ein Heimgewässer zu deklarieren — auch ohne geplante Gewässerwechsel. Einmal registriert, kann das Schiff im Heimatgewässer nach Belieben ein- und ausgewassert werden.
Wassersportler aufgepasst: Auch Stand-Up-Paddles, Kanus und andere Ausrüstungen müssen nach jedem Gewässerwechsel gereinigt und getrocknet werden, um die Ausbreitung von unliebsamen „blinden Passagieren“ zu verhindern. Der Kanton Zürich setzt verstärkt auf Aufklärung, um die Gewässer zu schützen!