Zug

Bundesgericht stärkt Zuger Ärzte-Zulassungsverordnung: Klage abgewiesen!

Das Bundesgericht hat am 24. März 2025 entschieden und die Beschwerden von sechs Ärztinnen und Ärzten gegen die Revision der kantonalen Zulassungsverordnung im Kanton Zug abgewiesen. Diese Verordnung, die eine Beschränkung der Anzahl der Ärzte in bestimmten Fachgebieten vorsieht, wurde mit dem Ziel implementiert, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Das Gericht stellte klar, dass keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf kantonaler Ebene erforderlich sind, um die Zulassungssteuerung durchzuführen. Zudem sind alle Kantone gesetzlich verpflichtet, die Zahl der ambulant tätigen Ärzte, die zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung arbeiten, in mindestens einem Fachgebiet zu beschränken. Die Entscheidungen sind bald auf der Website des Bundesgerichts einsehbar.

Quelle
Kanton Zug

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