Zug

Bundesgericht stärkt Zulassungsbeschränkungen für Ärzte im Kanton Zug

Das Bundesgericht hat in einem bahnbrechenden Urteil die Zuger Zulassungsverordnung bestätigt und alle Beschwerden von Ärzten aus dem Sommer 2023 abgeschmettert! Diese Regelung, die die Anzahl von Ärzten in bestimmten Spezialdisziplinen begrenzt, verfolgt das Ziel, die steigenden Krankenkassenprämien zu dämpfen. Der rechtliche Hintergrund? Das Krankenversicherungsgesetz (KVG), welches Kantonen vorschreibt, Höchstzahlen festzulegen.

Die Entscheidung des Bundesgerichts zeigt klar: Die Zulassungssteuerung ist ein legitimes sozialpolitisches Ziel und muss nicht durch zusätzliche kantonale Gesetze unterstützt werden. Damit wurde die Zuger Regelung als konform mit dem Bundesrecht erklärt. Diese endgültige Klärung betrifft mehrere Verfahren, die zwischen März und April 2025 verhandelt wurden. Ärzte, die auf eine Überprüfung hofften, können nun ihre Hoffnungen begraben – die Zulassungsverordnung bleibt in Kraft!

Quelle
Kanton Zug

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