Der Regierungsrat des Kantons Zug hat beschlossen, dass das geänderte Bürgerrechtsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Änderungen, die im Sommer 2024 vom Kantonsrat verabschiedet wurden, bringen strengere Anforderungen für Einbürgerungswillige mit sich.
Das Wichtigste auf einen Blick: Die Frist für den Bezug von Sozialhilfe wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Minderjährige unter 16 Jahren können sich nur einbürgern lassen, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls die Einbürgerung beantragt. Zudem steigen die Sprachkenntnisse: Mündliche Deutschkenntnisse müssen jetzt das Niveau B2 und schriftliche das Niveau B1 erreichen. Sollte bei der zuständigen Behörde Zweifel an den Sprachkenntnissen bestehen, kann ein zusätzlicher Nachweis verlangt werden. Die Details der Umsetzung werden durch den Regierungsrat festgelegt und ebenfalls ab 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.