Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Ombuds- und des Datenschutzgesetzes eröffnet. Ziel dieser Revision ist es, die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle sowie der Datenschutzstelle zu stärken. Zukünftig wird der Regierungsrat dem Kantonsrat keinen abweichenden Antrag zum Budgetentwurf dieser Fachstellen mehr vorlegen, kann sich aber dennoch zu den Anliegen äußern. Der bestehende Budgetprozess bleibt unverändert.
Die Vernehmlassung lädt kantonale Parteien und weitere Interessierte ein, ihre Stellungnahmen bis zum 19. Mai 2025 einzureichen. Die teilrelevante Motion Nr. 3544.1-17269 wird im Zuge dieser Maßnahmen umgesetzt. Die Details und Unterlagen sind online verfügbar.