Zug

Regierungsrat Zug: Neues Publikationsgesetz sorgt für Aufbruch!

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Vernehmlassung zur Änderung des Publikationsgesetzes gestartet. Ziel der Revision ist die Einführung eines kostenpflichtigen Abonnements für das gedruckte Amtsblatt (P-Amtsblatt). Zudem wird klargestellt, dass das P-Amtsblatt im Wesentlichen auch einen nichtamtlichen Anzeigenteil, das sogenannte „Marktblatt“, enthalten soll. Dies erfolgt jedoch nur, wenn die Veröffentlichung durch Vertrag an Dritte übertragen werden kann.

Die kantonalen Parteien und Gemeinden sind eingeladen, bis zum 30. Juni 2025 Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind ab sofort verfügbar, und weitere Informationen können direkt beim Landschreiber Tobias Moser angefordert werden.

Quelle
Kanton Zug

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