Zug

Revolution in der Kinderbetreuung: Zug setzt neue Standards!

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat in seiner ersten Lesung eine grundlegende Überarbeitung der Kinderbetreuungsverordnung beschlossen. Damit beginnt eine externe Vernehmlassung zu den Änderungen, die darauf abzielen, die neuen Bestimmungen des Kinderbetreuungsgesetzes präziser zu gestalten. Zentrale Elemente sind die Festlegung von Mindestanforderungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote und die Regelungen zur Höhe der Kantonspauschale.

Zusätzlich werden die Qualitätsanforderungen an die Betreuung in Kitas, Tagesfamilien und Privatschulen an die schweizweit etablierten Standards angepasst. Diese Revision ist Teil des Programms «Zug+», das eine umfassende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung im Kanton sicherstellen soll. Der Leiter des Kantonalen Sozialamts, Stefan Ziegler, steht für weitere Informationen zur Verfügung.

Quelle
Kanton Zug

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