Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine Stimmrechtsbeschwerde zur bevorstehenden Abstimmung über die Mehrwert-Initiative abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Aussage eines Abstimmungskomitees, die behauptete, der Regierungsrat habe die Initiative und den Gegenvorschlag stets abgelehnt. Der Regierungsrat entgegnete, dass dies nicht der Wahrheit entspreche und wies darauf hin, dass die Abstimmung am 18. Mai 2025 wie geplant stattfinden wird.
Laut Regierungsrat sei die Behauptung des Komitees eine vertretbare politische Interpretation. Zudem wurde betont, dass die offizielle Abstimmungsempfehlung des Regierungsrats zur Annahme des Gegenvorschlags in den Abstimmungserläuterungen klar dargelegt wird. Der Regierungsrat hat entschieden, die Abstimmung nicht zu verschieben, da diese Maßnahme nur bei gravierenden Eingriffen in die Willensbildung angebracht wäre.