Die Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts im Kanton Zug sinken um durchschnittlich 25 Prozent! Der Regierungsrat hat die Gebührenverordnung revidiert, um die Bevölkerung und das Gewerbe zu entlasten. Diese Maßnahme ist das direkte Ergebnis eines Postulats der SVP-Fraktion, das am 17. Dezember 2021 eingebracht wurde, und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Besonders stark betroffen sind die Gebühren für Führer- und Fahrzeugausweise sowie für Fahrzeugprüfungen. Während die Mehrheit dieser Gebühren gesenkt wird, bleiben die Versäumnis- und Massnahmengebühren unverändert, um gesetzeswidriges Verhalten nicht zu belohnen. Zudem wurde die Einführung des neuen Verkehrssteuergesetzes auf den 1. Januar 2027 verschoben, um eine sorgfältige Umsetzung sicherzustellen. Damit zeigt der Kanton Zug, dass er den finanziellen Handlungsspielraum nutzen möchte, um den Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückzugeben!