Der Kanton Zug schärft die Einwasserungsregeln, um den Ägerisee vor der invasiven Quaggamuschel zu schützen. Ab dem 1. März 2025 dürfen nur Boote in den Ägerisee einwassern, die im Kanton Zug immatrikuliert sind und eine spezielle Einwasserungsbewilligung besitzen. Diese Regel soll verhindern, dass die bereits im Zugersee nachgewiesene Quaggamuschel auch den Ägerisee befällt, der bisher noch nicht betroffen ist.
Zu den neuen Maßnahmen gehört, dass Boote, die zuvor in anderen Gewässern eingesetzt wurden, zwingend von autorisierten Reinigungsstellen gereinigt werden müssen. Zudem ist eine kostenpflichtige Kontrolle durch das Amt für Wald und Wild notwendig. Auch Wassersportgeräte sowie Baumaschinen müssen gereinigt werden, bevor sie im Ägerisee verwendet werden. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bussgeldern von bis zu 10.000 Franken rechnen.
Mit diesen verschärften Vorschriften zeigt der Kanton Zug seine Entschlossenheit, die heimischen Gewässer vor weiteren invasiven Arten zu schützen und schließt sich den Regulierungen benachbarter Kantone an.