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Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gewässergesetzes (GewG) eröffnet. Diese Anpassung ist notwendig, um den bundesrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und um eine klare Regelung für den Gewässerraum zu schaffen. Aktuelle Bestimmungen des GewG werden überarbeitet oder aufgehoben, um die Gesetzgebung schlanker und rechtssicher zu gestalten.

Einladung zur Stellungnahme richtet sich an Einwohner-, Korporations- und Bürgergemeinden sowie kantonale Parteien. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2025, und die entsprechenden Dokumente sind ab dem 7. Juli 2025 unter der Website zg.ch/de/vernehmlassungen erhältlich.

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