Der Zuger Regierungsrat hat kürzlich bedeutende Entscheidungen getroffen, die den Flughafen Zürich betreffen. Die geplanten Anpassungen an dem Objektblatt wurden mit zwei Ausnahmen genehmigt. Die bisherigen Betriebszeiten von 6:00 bis 23:30 Uhr bleiben unverändert, während die Begrenzung auf 70 Flugbewegungen pro Stunde abgelehnt wurde. Diese Anpassungen sollen nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Flughafens fördern, sondern auch die Sicherheit und Pünktlichkeit verbessern.
Außerdem wurden finanzielle Mittel aus dem Lotteriefonds genehmigt, darunter maximal 126.000 Franken für das Reisestipendium „Atelier Flex“ für Kunstschaffende sowie bis zu 45.700 Franken zur Unterstützung der Anerkennungsfeier des Vereins Benevol Zug für Freiwillige. Zudem erhält die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde einen Beitrag von 22.406 Franken zur archivischen Erschließung ihrer historischen Bestände. Schließlich werden einige langjährige Staatsangestellte, darunter Polizeifeldweibel Daniel Schelbert nach 40 Jahren, in den Ruhestand verabschiedet.