Die Schulaufsicht im Kanton Zug hat eine umfassende Überprüfung der Beurteilungskultur an gemeindlichen Schulen und der Meldepflicht privater Schulen durchgeführt. In diesem Jahr nahm die Bildungsdirektion den Aufbau einer einheitlichen Beurteilungskultur unter die Lupe. An den meisten gemeindlichen Schulen zeigte sich, dass die Anforderungen des Bildungsrates in der Regel erfüllt wurden.
Bei den Privatschulen wurde die Meldung der schulpflichtigen Kinder an die zuständigen Rektoren überprüft – eine Maßnahme, die nun zum zweiten Mal innerhalb von sechs Jahren durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind überwiegend positiv: Die meisten Schulen hielten sich an die Meldepflicht. Für die wenigen säumigen Schulen wurden jedoch Korrekturmaßnahmen gefordert. Der Prüfbericht steht nun online zur Verfügung und dokumentiert die Fortschritte sowie die rechtlichen Anforderungen an die Schulen.