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Die Zuger Stimmbevölkerung hat am heutigen Sonntag mit überwältigender Zustimmung die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald angenommen! Dieses klare Bekenntnis zum Wald stellt sicher, dass die vielfältigen Funktionen des Waldes in der Zukunft gesichert werden, indem Schutz und Nutzung besser aufeinander abgestimmt werden.

Die neuen Regelungen verändern entscheidend die Waldplanung, die Pflege und den Umgang mit fremden Organismen sowie die Waldbrandgefahr. Ab sofort gilt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald, und das Radfahren ist zukünftig nur auf offiziellen Waldstrassen und definierten Bike-Routen erlaubt. Private Drohnenflüge bis 50 Meter Höhe sind im Wald verboten. Statthalter Andreas Hostettler freut sich über das Ergebnis und hebt hervor, dass Schutz und Nutzung des Waldes harmonisch miteinander verbunden werden sollen. Die Gesetzesänderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft.

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